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Friedhöfe Wien GmbH
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Friedhöfe Wien beendet Aberkennungsverfahren 2010

Benützungsrecht an Friedhofsdauergräber 2010 erloschen
Betreffend den Bestimmungen der Bestattungsanlagenordnung (BAO) der Friedhöfe Wien GmbH wurde, bei Friedhofsdauergräbern, ein sogenanntes Aberkennungsverfahren durchgeführt. Es wurde versucht die Benützungsberechtigten bzw. die letzten ErlegerInnen von Grabentgelten gemäß § 25, Abs. 1 der BAO von der Notwendigkeit der Instandsetzung bis längstens 31. Oktober 2010 in Kenntnis zu setzten.
Nach der festgelegten Instandsetzungsfrist wurden im November 2010 die betroffenen Gräber unverändert in einem instandsetzungsbedürftigen Zustand vorgefunden.
Die Benützungsrechte an den betroffenen Gräber gelten somit per
31. Oktober 2010 als erloschen.
Um die Ausfolgung der Grabinventare kann bei der Friedhöfe Wien GmbH bis längsten 31. Oktober 2011 angesucht werden.
Wenn Sie wissen möchten welche Gräber davon betroffen sind, klicken Sie hier.



